70. Sitzung des Rates am kommenden
Mittwoch, 24. Juni 2020 mit Einwohnerfragestunde


Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Gronau beziehen und werden im Regelfall direkt beantwortet. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auch auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Bei umfangreichen Fragestellungen bittet die Stadt Gronau darum, die Anfrage zu Beginn der Sitzung auch schriftlich einzureichen.