Ab Montag gilt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in NRW weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.

Hier einige Änderungen:

  • Private Feste aus herausragendem Anlass wie z.B. Hochzeiten, Abschlussfeiern, Geburtstagen können mit maximal 50 Teilnehmern unter bestimmten Auflagen stattfinden.
  • Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern sind unter bestimmten Auflagen möglich.
  • Nicht-kontaktfreier Sport ist in geschlossenen Räumen für Gruppen bis 10 Personen zulässig, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen.
  • Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.
  • Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder können ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.