Rathaus und Nebenstellen für den Publikumsverkehr wieder geöffnet – Terminvereinbarung erforderlich

Persönliche Vorsprachen sind ab sofort wieder möglich.

Das Land NRW hat mit der ab dem 30.05.2020 geänderten Corona-Schutzverordnung weitere Erleichterungen bei den bisherigen Maßnahmen zum Infektionsschutz beschlossen.

Im Zuge dieser Lockerungsmaßnahmen werden die Regelungen zum Publikumsverkehr für das Rathaus und die Nebenstellen geändert.

 

Bisher:Wenn das Anliegen nicht postalisch, per Mail oder telefonisch erledigt werden kann war eine Terminvergabe möglich.

Jetzt: Alle Anliegen können wieder persönlich erledigt werden - es ist lediglich eine Terminabsprache notwendig.

Hierzu sind die jeweiligen städtischen Dienststellen telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren. Ein Zutritt zu den Dienststellen ist nur mit Terminvereinbarung möglich, da auch weiterhin sichergestellt werden muss, dass sich nur eine begrenzte Anzahl von Besucherinnen und Besucher im Rathaus bzw. den Nebenstellen aufhalten.

Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher:

So wie in vielen Bereichen gilt im Rathaus und den Nebenstellen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher. In Bereichen mit Publikumsverkehr sind auch Plexiglasscheiben angebracht, die sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Beschäftigten der Stadt Gronau dienen soll.