Sport: Diese Änderungen gelten ab dem 30.05.2020


Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung mit Wirkung ab dem 30.05.2020 geändert.

Auch für den Sport gibt es Neuerungen – die zunächst bis zum 15.06.2020 gelten.

 

Sportraum „draußen“:

  • Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen im Freien mit Körperkontakt trainieren.
  • Sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen dürfen stattfinden (Achtung: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich!)
  • Wettkämpfe im Freien mit bis zu 100 Zuschauer möglich

 

Sportraum „drinnen“:

Der nicht-kontaktfreie Sport ist auch weiterhin untersagt. 

Bedeutet: Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbaren Körperkontakt ist nicht erlaubt.

 

Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!

Mehr Informationen:

Link zum Landesportal NRW: https://www.land.nrw/corona

Link zum Landessportbund NRW: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs