Erholungsgebiet Dreiländersee öffnet am Pfingstwochenende


Die Verwaltung freut sich, dass das Erholungsgebiet Dreiländersee wieder für alle geöffnet wird. „Wenn alle die Regeln einhalten, ist ein gutes und gefahrloses Miteinander möglich“, so der Bürgermeister Rainer Doetkotte.

Nach den angekündigten Lockerungen durch die Landesregierung ist es nun möglich, das Erholungsgebiet Dreiländersee wieder zu nutzen. Allerdings nur unter Berücksichtigung bestimmter Regeln.

Liegewiese:

  • Auf der Liegewiese sind die Mindestabstände von 1,5 m außerhalb der zulässigen Personengruppen nach § 1 der Coronaschutzverordnung NRW (Verwandte gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, LebenspartnerInnen/ Personen aus maximal 2 Haushalten/ Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen/ zwingende Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen/ darüber hinaus Gruppen von höchstens 10 Personen) einzuhalten.
  • Vermeiden Sie Menschenansammlungen.
  • Niesen und Husten Sie nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Verzichten Sie bei der Begrüßung auf Händeschütteln oder eine Umarmung.

Toilettenanlagen:

Öffnungszeiten der Toilettenanlagen:

Montag bis Donnerstag von 10.00 – 19.00 Uhr und

Freitag bis Sonntag von 08.00 – 20.00 Uhr.

Die Reinigung erfolgt montags bis donnerstags 3 x täglich und von freitags bis sonntags 4 x täglich.

  • Nutzung der Toilettenanlagen nur mit Mund- und Nasenschutz!
  • Bei der Nutzung der Toiletten dürfen nicht mehr als 3 Personen gleichzeitig in einem Raum sein.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist bei der Nutzung einzuhalten.
  • Vor dem Verlassen der Toilettenanlagen sind die Hände gründlich zu reinigen.
  • Niesen und Husten Sie nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

 

Da sich die oben aufgeführten Regeln und Maßnahmen ständig ändern können, bittet die Verwaltung darum, sich über aktuelle Bestimmungen unter „https://www.land.nrw/corona“ stetig zu informieren.

„Bußgelder zu verteilen, ist nicht Ziel unseres Verwaltungshandelns. Regelverstöße werden jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet und werden mit empfindlichen Bußgeldern belegt“ appelliert die Verwaltung an alle Besucherinnen und Besucher des Erholungsgebietes.