Sitzungen von Vereinen erlaubt


Nicht nur die Schulen, die Arbeitswelt oder das öffentliche Leben sind vom Corona-Virus betroffen. Auch das Vereinsleben in den Bereichen Kultur, Sport, Freizeit oder bei den Parteien ist zum Erliegen gekommen. Viele Verantwortliche in Schützenvereinen, Sportclubs oder Musikvereinen haben für ihre Gemeinschaft zahlreiche Fragen zu klären, wie es bei ihnen in Zukunft weitergeht. Mit der aktuellen Änderung der Coronaschutzverordnung ist es jetzt möglich, dass Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen oder auch Parteien wieder möglich sind. Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts zum Besprechungsraum und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten sicherzustellen. Gesellige Zusammenkünfte fallen jedoch nicht in diese Lockerung der Regeln und sind weiterhin untersagt.