Regelungen für Schulen vom 11. bis zum 31. Januar 2021


Nach Auslaufen der geltenden Regelungen bis zum 10. Januar 2021 und nach den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gelten ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen.

 

  • DISTANZUNTERRICHT

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.

 

  • ABSCHLUSSKLASSEN

Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen, also auch hier wird es keinen Präsenzunterricht geben.

Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-Betreuungsverordnung im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und zeigt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht an.

 

  • BETREUUNGSANGEBOT

Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht.

Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.

Formular: Anmeldung zur Betreuung bis zum 31.01.2021

 

  • KLASSENARBEITEN

Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Abschlussklassen der Berufskollegs. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden.


Corona-Betreuungsverordnung, gültig ab dem 11. Januar 2021

Mehr Informationen zu allen Regelungen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW