Außenansicht des Gronauer Rathauses.

Kommunalwahlen 2025

Stichwahl am 28. September 2025

Am Sonntag, den 28.09.2025 findet von 8.00 – 18.00 Uhr die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters statt. Viele Wählerinnen und Wähler fragen sich nun, wie sie ihre Stimme abgeben können, wenn Sie bereits vor der Wahl wählen möchten. Hierzu gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Zum einen ist es möglich, Briefwahl zu beantragen. Nutzen Sie hierfür am besten den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie diesen Link nutzen  oder den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Aber Achtung: Beachten Sie die Postlaufzeiten. Wer seine Stimme vorab persönlich vor Ort abgeben möchte, kann dies wieder in unseren Wahlbüros machen. Das Wahlbüro in Gronau ist ab Mittwoch, den 17.09.2025 wie folgt geöffnet.

 

Wahlbüro Gronau, WZG, Fabrikstr. 3, 1. OG

Mi., 17.09. + Do., 18.09. von 8.00 – 16.00 Uhr

Fr., 19.09. von 8.00 – 12.30 Uhr

Sa., 20.09. von 9.00 – 13.00 Uhr

Mo., 22.09. – Do., 25.09. von 8.00 – 16.00 Uhr

Fr., 26.09. von 8.00 – 15.00 Uhr

 

Wahlbüro Epe, Amtshaus, Agathastr. 39

Mi., 17.09. + Do., 18.09. von 8.00 – 13.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

Fr., 19.09. von 8.00 – 12.30 Uhr

Mo., 22.09. – Do., 25.09. von 8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Fr., 26.09. von 8.00 – 12.30 Uhr

  

Sollten Sie bereits Briefwahl für die Stichwahl zusammen mit der Hauptwahl beantragt haben, ist kein neuer Antrag erforderlich. In diesen Fällen senden wir Ihnen die Unterlagen automatisch zu. Dies betrifft etwa 7.100 von 7.300 Wählerinnen und Wähler, weil sie den Antrag online zusammen mit der Hauptwahl gestellt haben (dort waren die Häkchen für eine mögliche Stichwahl vorbelegt und man musste sie deaktivieren, um keine Stichwahlunterlagen zu beantragen) oder weil sie beide Wahlen auf dem postalischen Antrag angekreuzt haben. In diesen Fällen gehen die Unterlagen am 16.09. oder 17.09. ohne erneute Beantragung in die Post. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt (02562/12-215, -533, -519, -411, -412).

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte unbedingt auf die Fristen achten. Die Frist, Wahlscheinanträge für die Briefwahl zu stellen, endet am Freitag, 26.09.2025, um 15 Uhr. Aufgrund der üblichen Postlaufzeiten wird dringend empfohlen, Briefwahlanträge rechtzeitig oder direkt vor Ort in einem der Wahlbüros zu stellen. Dort kann die Briefwahl anschließend direkt vor Ort durchgeführt werden, sodass man sich die Postlaufzeiten erspart. Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese jedoch nicht rechtzeitig erhält, sollte umgehend Kontakt zum Wahlamt aufnehmen (Tel.: 02562/12-215, -411 oder -412), da die Möglichkeit, bei Verlust oder fehlgeschlagener Zustellung neue Unterlagen zu bekommen, am Samstag, 27.09.2025, um 12 Uhr endet. Danach kann man keine neuen Unterlagen mehr erhalten. Auch eine Wahl im Wahllokal am Sonntag wäre für diesen Personenkreis ohne Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) nicht möglich. Daher wird in diesen Fällen dringend empfohlen, rechtzeitig Kontakt zum Wahlamt aufzunehmen.

 Achtung: Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, muss darauf achten, dass die Absendung des Wahlbriefs rechtzeitig erfolgt. Denn: Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der Stadt sind die Briefwähler:innen selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Wer den Gang zum Briefkasten verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag (28.09.2025) direkt bei der Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau, einwerfen.

Keine Wahlbenachrichtigung mehr?

Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, ist das kein Problem. Sie können mit einem Ausweisdokument zur Wahl oder ins Wahlbüro gehen. Auch eine Briefwahl können Sie problemlos beantragen.


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