Der Kreis Borken hat der Stadt Gronau als zuständige Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2010 erhebt. Die zur Haushaltssatzung abschließend erforderliche öffentliche Bekanntmachung ist am 03. Juli erfolgt. Der Haushalt gilt damit als endgültig genehmigt.
Bis dato durften die städtischen Finanzverantwortlichen nur Auszahlungen leisten, für die eine rechtliche Verpflichtung bestand (z.B. Miet- und Pachtverträge) oder die für den laufenden Betrieb unaufschiebbar waren.
Den genehmigten Haushalt 2010 können Sie hier einsehen:
Hinweise zum Ergebnis- und Finanzplan
02 Sicherheit und Ordnung (Teil 1)
02 Sicherheit und Ordnung (Teil 2)
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Teil 1)
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Teil 2)
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
12 Verkehrsflächen- und Anlagen, ÖPNV (Teil 1)
12 Verkehrsflächen- und Anlagen, ÖPNV (Teil 2)
13 Natur- und Landschaftspflege
16 Allgemeine Finanzwirtschaft
Jahresabschlüsse 2008 und Wirtschaftspläne 2010
1. Sondervermögen
Zentrale Bau- und Umweltdienste
Gronauer Grundstücksentwicklungsgesellschaft
2. Beteiligungen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH (WTG)