Kommunalwahlen
Wer bzw. was wird am 14.09.2025 gewählt?
Je nach Wohnort stimmen die Wähler:innen über unterschiedliche Ämter und Gremien ab. In der Stadt Gronau (Westf.) finden am 14.09.2025 folgende Wahlen statt:
- Bürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Kreistagswahl
- Landratswahl
Wer darf bei den Kommunalwahlen 2025 wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Gronau (Westf.) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie finde ich heraus, ob ich im Wählerverzeichnis stehe?
Wer wahlberechtigt ist, bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Meldeadresse zugeschickt.
Die Wahlbenachrichtigungen für diese Wahlen werden ab Montag, 18.08.2025, an alle Haushalte verschickt und sollten im Laufe der Woche eingehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kommunalwahlen, wie das Thema Briefwahl, Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis etc.
Integrationsratswahl
Wer bzw. was wird am 14.09.2025 gewählt?
Der Integrationsrat ist die politische Vertretung aller Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Gronau (Westf.). Außerdem hat er die Funktion eines Fachausschusses und ist Bestandteil der Kommunalpolitik. Ein Teil seiner Mitglieder wird von den Menschen mit Migrationshintergrund direkt gewählt, den anderen Teil bilden Ratsmitglieder, die vom Stadtrat entsandt werden.
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohner:innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der Stadt Gronau (Westf.) mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Wer darf bei den Integrationsratswahlen 2025 wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- Ausländische:r Staatsbürger:in ist;
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat;
- neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. (Spät)Aussiedler:innen).
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben,
- seit dem 29. August 2025 in der Stadt Gronau (Westf.) die Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer:innen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet oder die Asylbewerber:innen sind.
Wie finde ich heraus, ob ich im Wählerverzeichnis stehe?
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Stadt Gronau (Westf.) eingetragen sind, werden schriftlich durch die Wahlbenachrichtigung über den Wahltag und den für die jeweilige Person geltenden Stimmbezirk informiert.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Integrationsratswahl, wie die Beantragung der Briefwahl oder zum Antragsrecht für eingebürgerte Deutsche.