Außenansicht des Gronauer Rathauses.

Landtagswahl 2027

Landtagswahl 2027

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2026 den Wahltag für die Landtagswahl NRW 2027 auf Sonntag, den 25. April 2027, festgesetzt.

Die Stadt Gronau gehört zum Wahlkreis 77 (Borken II) zusammen mit Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn und Vreden.

Grafik der Wahlkreise zur Landtagswahl 2027


  • Wer ist für die Landtagswahl 2027 wahlberechtigt?

    Erstmals sind bei dieser Wahl auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt. Dies wurde durch ein verfassungsänderndes Gesetz ermöglicht, das der Landtag NRW am 17. Dezember 2025 beschlossen hat.

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag laut Landeswahlgesetz NRW,
    •  Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
    •  das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und 
    •  mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

    Ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

  • Wer wird gewählt?

    Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wählen einen neuen Landtag
    Sie entscheiden, welche Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament vertreten sind. 
    Wähler:innen entscheiden über die politische Ausrichtung des Landes NRW.

    Es sind zwei Stimmen bei der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen zu vergeben:
    •    Die Erststimme für einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete direkt aus dem Wahlkreis (Direktmandat).
    •    Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

  • Stimmabgabe und Briefwahl

    Am Wahltag dürfen Bürger:innen in Gronau und ganz Nordrhein-Westfalen zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Der Wahlkreis 77 (Borken II) ist in Stimmbezirke mit maximal 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern unterteilt. Wo sich das Wahllokal im jeweiligen Bezirk befindet, erfahren Sie auf Ihrer schriftlichen Wahlbenachrichtigung.

    Unter Vorlage dieser Benachrichtigung oder Ihres Personalausweises erhalten Sie im Wahllokal einen Stimmzettel, den Sie in einer Kabine ausfüllen und danach falten, sodass man die Stimmabgabe nicht sieht. 
    Anschließend werfen Sie ihren Stimmzettel in eine Wahlurne.

    Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Erstmalig kandidierende Parteien oder Einzelpersonen werden daran anschließend chronologisch nach Eingang des Vorschlags aufgeführt.

    Wer schon vor dem Wahltag wählen möchte, kann Briefwahlunterlagen anfordern. 
    Diese müssen ausgefüllt bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingetroffen sein. 
    Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl können voraussichtlich ab Mitte / Ende des Monats März 2027 angefordert werden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Ehrenamtliche Wahlhelfer:innen überwachen die Stimmabgabe, zählen am Abend die Stimmen aus und übermitteln das Ergebnis des Stimmbezirks an die Wahlkreisleitung.

Die Durchführung der Landtagswahl 2027 stellt eine große Herausforderung dar. Insgesamt ist die Gronauer Verwaltung auf die Hilfe von über 200 freiwilligen Helferinnen und Helfern angewiesen. Helfen kann jeder, der bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Gronau seinen Hauptwohnsitz hat. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, da Sie im Vorfeld durch Informationsmaterial auf Ihren Einsatz vorbereitet werden. Am Wahltag selbst, steht das Team des Wahlbüros für alle Fragen zur Verfügung.

Wahlhelfer:innen garantieren als Mitglied des bis zu 7-köpfigen Wahlvorstands im Wahllokal einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Der gesamte Wahlvorstand kommt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen, um die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und den Einsatz bis 18.00 Uhr abzusprechen. Üblicherweise wird in zwei Schichten gearbeitet, so dass Sie nicht über den gesamten Zeitraum im Wahllokal anwesend sein müssen. Die Wahlhandlung endet um 18.00 Uhr. Im Anschluss zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus und ermittelt das vorläufige Wahlergebnis des entsprechenden Wahllokals.

Für den reibungslosen Ablauf der Briefwahl ist es ebenso möglich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in den verschiedenen Briefwahlbezirken der Stadt Gronau eingesetzt und in den Briefwahlvorstand berufen zu werden.

Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, können Sie sich mit dem Presse- und Ratsbüro der Stadt Gronau unter folgender Mailadresse in Verbindung setzen:

wahlen@gronau.de

Ihr Kontakt

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