Parken in der Morgensternsiedlung
Auf Antrag mehrerer Anwohner:innen wird die Parksituation in der Morgensternsiedlung neu geordnet. Ziel ist es, das Parken geordneter zu gestalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Rettungswege und Gehwege für alle sicher nutzbar bleiben.
Hierzu wird auf Teilflächen der Gehwege das Parken durch das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausnahmsweise erlaubt. Die Markierungen sowie die neuen Verkehrszeichen werden schnellstmöglich aufgetragen bzw. aufgestellt.
Folgende neuen Regelungen sind dann zu berücksichtigen:
- Markierte Parkbereiche auf dem Gehweg: Das Parken ist nur auf den speziell dafür vorgesehenen Teilbereichen erlaubt. Eine weiße Parkflächenmarkierung begrenzt diesen Bereich (0,75 m von der Vorderkante des Bordsteins bis einschließlich der Markierung).
- Im Bereich von Bordsteinabsenkungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten, Stellplätzen und Wegeanbindungen darf nicht geparkt werden.
- An Kreuzungen und Einmündungen müssen die Sichtfelder zwingend freigehalten werden.
- Eingeschränktes Halteverbot: Im Abschnitt der Straße „Im Morgenstern“ (Haus-Nr. 6 – 28) wird ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Dies ist notwendig, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen und die Durchfahrt für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste zu sichern.
- Sicherung der Rettungswege: Durch die Neuregelung bleibt eine Fahrgassenbreite von mindestens 3,50 m zwischen den parkenden Fahrzeugen frei. Dies garantiert, dass Einsatzfahrzeuge im Notfall schnell und ungehindert passieren können.
Wo finde ich den genauen Plan? Den detaillierten Beschilderungs- und Markierungsplan finden Sie hier.