Vorhabenbezogener Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadtteil Epe

Vorhabenbezogener Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadt-teil Epe

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und                                Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

                         

In seiner Sitzung am 27.08.2025 hat der Rat der Stadt Gronau die einleitenden Beschlüsse zur Aufstellung der 118. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarkts“, Stadtteil Epe, gefasst. Das Plangebiet liegt zwischen der Gronauer Straße im Osten und der Bahnlinie Gronau-Dortmund im Westen auf dem Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei Laurenz. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für den bereits unmittelbar südlich ansässigen Lebensmittelmarkt an der Gronauer Straße.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu geben, werden der Entwurf und die dazugehörigen Unterlagen in der Zeit 

vom 15.06. bis zum 17.07.2025 (einschließlich)

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:

www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetadresse www.uvp.nrw.de abgerufen, eingesehen und heruntergeladen werden.

Ferner liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können dort während der Dienstzeiten


                                                                 montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

                                                                                       freitags von 8.00 - 12.30 Uhr


eingesehen werden.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Hierzu soll die Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden

Der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung und Angaben dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wurden im  Amtsblatt Nr. 10/2026 vom 05.06.2026  bekanntgemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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