Verkehrssicherungsmaßnahmen in den Forstflächen und im Stadtpark Gronau


Hierfür kommt für voraussichtlich ein bis zwei Arbeitstage ein Harvester (Holzvollernter) zum Einsatz, mit dem die erforderlichen Baumfällungen vorgenommen werden. Das eingeschlagene Holz verbleibt zunächst im Wald und zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Bestand gerückt.


Fällung des Ahorns im Park Gronau 

Zudem wird außerdem ein Ahorn im Stadtpark Gronau gefällt. Im Rahmen der Regelkontrollen war festgestellt worden, dass der Baum erheblich an Vitalität verloren hatte. Eine deutlich verminderte Belaubung, Rindennekrosen sowie bereits abgestorbene Kronenbereiche wiesen auf einen fortschreitenden Schädigungsprozess hin. Nach fachlicher Bewertung kann die Stand- und die Bruchsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet werden. Ein Aufschub der beiden Maßnahmen bis zum kommenden Winter würde ein nicht vertretbares Sicherheitsrisiko darstellen, da Äste abbrechen oder gesamte Bäume umstürzen könnte. Die Fällungen erfolgen daher aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.