Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien


Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. 

Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts ab diesem Zeitpunkt erfordert weiterhin unsere strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sowie ein Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen. 

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. 

Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. 
Auch an den Beruflichen Gymnasien gelten die bereits festgelegten Regelungen fort und es kann dort auf die zentralen Abiturprüfungen in Präsenz unter Berücksichtigung besonders prüfungsrelevanter Themenbereiche zielgerichtet vorbereitet werden. Auch die Studierenden der Weiterbildungskollegs können sich so unverändert auf die zentralen und dezentralen Prüfungen einstellen.

Zur Pressemitteilung des Schulministeriums klicken Sie bitte hier.

Den Link zur Schulmail vom 08.04.2021 inklusive des Formulars zur Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts. finden Sie hier.