Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude

Planen Sie einen Umbau, eine Erweiterung oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht?

In diesem Fall benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Haben Sie diese erhalten, lassen Sie bitte im Fachdienst Bauordnung prüfen, ob noch eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Gronaus Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen. 

Jeder bauliche Eingriff in das Denkmal bis hin zum Farbanstrich oder der Fassadenänderung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde als untere Denkmalbehörde. Sämtliche Verfahren sind im Benehmen mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen abzustimmen.


Zu allen Fragen des Denkmalschutzes in Gronau können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen an uns wenden.


Kontaktdaten

Öffnungszeiten:

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Montag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstaggeschlossen

Mittwoch Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstaggeschlossen

Freitag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

dienstags und donnerstags geschlossen


Untere Denkmalbehörde

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