Fassadenprogramm (Förderrichtlinie)

Förderrichtlinie Fassadenprogramm

Am 03.06.2021 hat der Rat der Stadt Gronau die „Richtlinie der Stadt Gronau über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung von Fassaden in den innerstädtischen Bereichen der Stadtteile Gronau und Epe (Fassadenprogramm)“ beschlossen. Sie erlangte mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 23/2021 Wirksamkeit.

Mit dieser Richtlinie gewährt die Stadt Gronau Zuschüsse zur Neugestaltung und Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fassaden. Die Gestaltung und Begrünung von privaten Hausfassaden soll zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität, der Wohnqualität und der ökologischen Situation in den innerstädtischen Bereichen der Stadtteile Gronau und Epe beitragen.

Die Förderung erfolgt nur in den abgegrenzten Bereichen der innerstädtischen Bereiche der Stadtteile Gronau und Epe.

Kartenausschnitt: Räumlicher Geltungsbereich der Förderrichtlinie Fassadenprogramm - Stadtteil Epe
Räumlicher Geltungsbereich der Förderrichtlinie Fassadenprogramm - Stadtteil Epe


Kartenausschnitt: Räumlicher Geltungsbereich der Förderrichtlinie Fassadenprogramm – Stadtteil Gronau
Räumlicher Geltungsbereich der Förderrichtlinie Fassadenprogramm – Stadtteil Gronau



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