Außenansicht des Gronauer Rathauses.

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

  • 1. Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW (sogenannter „Bürgerantrag“)

Die Verwaltung bietet an, vor Antragstellung den Kontakt mit der Fachabteilung zu suchen. Eventuell können Lösungsmöglichkeiten unbürokratisch umgesetzt werden.

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner (einzeln oder in Gemeinschaft) der Stadt Gronau, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden (§ 24 Gemeindeordnung NRW). Das muss schriftlich geschehen und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gronau fällt.

Mit einer Anregung will die antragstellende Person die Gemeinde veranlassen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Die Anregung wird gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Gronau im Haupt- und Finanzausschuss beraten. An dieser kann die antragstellende Personen teilnehmen und den Bügerantrag kurz erläutern. Wer eine Anregung oder Beschwerde einreicht, wird über das Ergebnis der Entscheidung unterrichtet.

Einen Musterantrag finden Sie hier.


  • 2. Einwohnerfragen

Einmal pro Quartal besteht die Möglichkeit Einwohnerfragen zu Beginn der Ratssitzung zu stellen. In diesem Falle ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Gronau berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Für nähere Informationen und genau Termine wenden Sie sich bitte an Daniel Alfert und Maureen Kösters.


  • 3. Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW können Bürger:innen beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Daniel Alfert und Maureen Kösters.

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