Bauordnung
Das Bauordnungsrecht definiert nicht nur den Begriff der baulichen Anlagen, sondern enthält auch grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer sowie brand- und sicherheitstechnischer Art an Bauwerken und Baustoffen.
Das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf.
Außerdem regelt es die Grundlage des Genehmigungsverfahrens sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges.
Das Bauordnungsrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften über die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dürfte in diesem Zusammenhang eine der wesentlichsten Vorschriften sein. Worum es inhaltlich geht zeigen schon die ersten Worte der Bauordnung:
Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.
Lassen Sie sich von dieser knappen Darstellung nicht beirren.........
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Die neue Landesbauordnung (gültig ab dem 01.01.2019) - Was hat sich geändert?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Änderung der Bauordnung neu beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick (beachten Sie die "Links" auf der rechten Seite zur neuen Bauordnung sowie eine Synopse zur besseren Übersicht der Änderungen):
- Freistellungsverfahren ist geblieben (jetzt: Genehmigungsfreistellungsverfahren)
- Das Abstandsflächenrecht wurde gestrafft; die Abstandsfläche liegt nun im Regelfall grundsätzlich bei dem 0,4-fachen der Wandhöhe einschließlich rechenbaren Dachanteilen
- Die Einführung der Gebäudeklassen als neue Grundstruktur ist geblieben - die Einführung war schon 2016 Voraussetzung für die beibehaltenen Erleichterungen im Brandschutz aus der BauO 2016
- Ab Gebäudeklasse 3 muss jede Wohnung des Gebäudes für sich genommen barrierefrei sein. Ab dem 4. Geschoss ist ein Aufzug Pflicht. Gem. § 2 (10) BauO NRW 2018 sind bauliche Anlagen barrierefrei, soweit sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
- Die im Gesetz verankerte Rechtsverordnung zur Feststellung des notwendigen Stellplatzbedarfs steht noch aus.
- Eine neue Vollgeschossregelung unterscheidet nicht mehr zwischen Dachgeschoss und Staffelgeschoss; es zählt nur noch die Überschreitung des Verhältnisses von 3/4 der Grundfläche. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Bebauungspläne die ab dem 01.01.2019 rechtkräftig wurden.
- Anpassung der Vorgaben zu Bauarten und Bauprodukten an EU-Recht war bereits umgesetzt und wurde nur redaktionell überarbeitet.
Alle Formulare und Anträge auf einem Blick
Bebauungspläne für Gronau und Epe
Wie erfahre ich, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt?
Mit Bebauungsplänen regelt die Stadt die Bebaubarkeit und Ausnutzung von Grundstücken. Sie können sich in unserem BürgerGIS einen Überblick über alle rechtskräftigen Bebauungspläne verschaffen. Bereiche, für die ein Bebauungsplan besteht, sind rot oder blau umrandet. Wenn Sie die roten Sterne innerhalb dieser Bereiche anklicken, können Sie die Originalpläne als pdf-Datei ansehen und herunterladen.