Städtebauliche Satzungen

Städtebauliche Satzungen

Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Der Inhalt einer Satzung ist verbindlich und wirkt gegenüber den betroffenen Bürgern wie eine Rechtsnorm.

Auf der Grundlage des Baugesetzbuchs werden u.a. Bebauungspläne als Satzung zu beschlossen. Dasselbe gilt für Vorkaufsrechte oder Veränderungssperren, die der Sicherung der Bauleitplanung dienen.

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Gestaltungshandbuch und Satzung Epe

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Vorkaufsrechtssatzungen der Stadt Gronau

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Veränderungssperren der Stadt Gronau

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