Gestaltungssatzung Epe

Gestaltungshandbuch und Satzung für Epe

Mit Bekanntmachung vom 19.06.2020 im 19. Amtsblatt der Stadt Gronau ist die o.a. Satzung in Kraft getreten.

In Kombination mit dem Gestaltungshandbuch soll die Satzung zur Sicherung und Weiterentwicklung des historischen Ortsbildes von Epe beitragen. Die typischen Elemente des dörflichen Charakters mit seinen Giebel- und Traufstrukturen, sowie die vertikale Fassadengliederung sollen erhalten bleiben und gestalterisch aufgewertet werden.

Die Qualitäten der stadträumlichen und baulichen Strukturen werden aufgezeigt und Fehlentwicklungen durch positive Gestaltungsbeispiele vorgebeugt.

Durch das Gestaltungshandbuch und die Satzung sollen die gestalterischen Qualitäten mit den Bedürfnissen der Eigentümer und Nutzer in Einklang gebracht werden. Leitlinien und Gestaltungsvorschläge bilden den Rahmen für die künftigen Maßnahmen zur Erhaltung einer florierenden und zukunftsfähigen Ortsmitte von Epe.

Geltungsbereich Gestaltungshandbuch und Satzung Epe
Geltungsbereich Gestaltungshandbuch und Satzung Epe


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