Vergabe von 2 Wohnbaugrundstücken „Am Westpark“


Zwei Wohnbaugrundstücke „Am Westpark“ stehen zum Verkauf. Die Grundstücke sind jeweils 197 qm groß, eine Bebauung mit jeweils einer Doppelhaushälfte ist vorgeschrieben.

Die Stadt Gronau bietet zwei Grundstücke in Gronau zum Kauf an. Wie eine Bebauung auf den Grundstücken aussehen muss, ergibt sich aus dem Bebauungsplan Nr. 187 „Am Westpark“.

Zwingend vorgeschrieben ist zum Beispiel die Errichtung einer Doppelhaushälfte. Auf dem Grundstück mit der Flurstücksbezeichnung 1223 muss ein Keller gebaut werden, bei dem anderen Grundstück ist eine Bebauung nur ohne Keller möglich.

Der Kaufpreis beträgt 160,00 Euro/pro Quadratmeter inklusive Erschließungskosten bis zum Grundstück.

Weitere Voraussetzungen / Bedingungen

  • Bewerber:innen und deren Ehegatten / Lebenspartner:innen dürfen kein Grundstücks-/Wohneigentum besitzen.
  • Eine Vergabe darf nur an Familien erfolgen (mit einem/mehreren Kindern zur Eigennutzung für mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung).
  • Die Grundstücke dürfen nur mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden.
  • Planer:innen und Bauherr:innen sind durch die bereits erfolgten Vergaben der Nachbardoppelhaushälften zwingend vorgegeben. Käufer:innen müssen sich daher an die bereits bestehende Planung (was die äußere Gestaltung / Höhe) betrifft, halten. Möglich ist auch eventuell eine Abstimmung mit dem bereits bestehenden Nachbarn der Doppelhaushälfte.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Vergabe durch die Stadt Gronau. Bei den Bewerbungen handelt es sich lediglich um Interessenbekundungen. Jegliche Kosten, die den Interessenten / Bewerbenden im Vorfeld entstehen, sind von diesem selber in voller Höhe zu tragen.

Interessierte Personen können sich bis zum 22.07.2022 schriftlich bewerben:

Stadt Gronau, Fachdienst 465, Herr Oude Lansink, Neustr. 31, 48599 Gronau, 02565 12-224, m.oudelansink@gronau.de

Die Bewerbung muss folgende Daten enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, jetzige Wohnanschrift, entsprechende Angaben des gesamten Familienverbandes (Ehefrau/Ehemann/Lebenspartner:innen, Kinder), Telefonnummer Festnetz / Handynummer, Email-Adresse
  • Schriftliche Erklärung, dass keine Person, die die Immobilie erwirbt (oder dessen Ehefrau / Ehegatte / Lebenspartner:innen) bereits ein Grundstück (bebaut oder unbebaut) besitzt

Des Weiteren muss vor Zustandekommen eines Kaufvertrages eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes im Original vorgelegt werden, die sowohl den Kaufpreis des Grundstückes als auch die Kosten des zu errichtenden Hauses in voller Höhe umfasst.