Die Verbrennung von Schlagabraum in den Außenbezirken der Stadt Gronau ist vom 15. Oktober bis zum 15. März unter Einhaltung der folgenden Allgemeinverfügung erlaubt.
Bei einer Schlagabraumverbrennung dürfen im Regelfall Baum- oder Heckenrückschnitt, der im landwirtschaftlichen Bereich entstanden ist, verbrannt werden.
Vor der Durchführung eines Schlagabraumfeuers ist der Verbrennungstermin mindestens drei Tage vorher bei der Stadt Gronau zu melden.
Die Anmeldung eines Schlagabraumfeuers ist an den
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Neustraße 31
48599 Gronau
zu richten.
