Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau


Die Verbrennung von Schlagabraum in den Außenbezirken der Stadt Gronau ist vom 15. Oktober bis zum 15. März unter Einhaltung der folgenden Allgemeinverfügung erlaubt. 

Die Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.) vom 15. April 2026 finden Sie hier.

Bei einer Schlagabraumverbrennung dürfen im Regelfall Baum- oder Heckenrückschnitt, der im landwirtschaftlichen Bereich entstanden ist, verbrannt werden.

Vor der Durchführung eines Schlagabraumfeuers ist der Verbrennungstermin mindestens drei Tage vorher bei der Stadt Gronau zu melden.

Die Anmeldung eines Schlagabraumfeuers ist an den

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Neustraße 31
48599 Gronau

zu richten.

Den Antrag finden Sie hier.