Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird nach den Vorschriften der jeweils aktuellen Fassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) erhoben.
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.) veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- anderen für jeden zugänglichen Orten.
Rechtsgrundlage
Kosten
Rechtsbehelf
Frist
Anträge / Formulare