118. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadtteil Epe
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadtteil Epe

118. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadtteil Epe Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße“, Stadtteil Epe

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

In seiner Sitzung am 27.08.2025 hat der Rat der Stadt Gronau die einleitenden Beschlüsse zur Aufstellung der 118. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarkts“, Stadtteil Epe, gefasst. Das Plangebiet liegt zwischen der Gronauer Straße im Osten und der Bahnlinie Gronau-Dortmund im Westen auf dem Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei Laurenz. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für einen Lebensmittelmarkt mit 1.200 qm Verkaufsfläche. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für den bereits unmittelbar südlich ansässigen Lebensmittelmarkt an der Gronauer Straße.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu den Vorentwürfen der Bauleitpläne zu geben, wird in der Zeit

 vom 09. März bis zum 10. April 2026 (einschließlich)

die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten und zudem aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Die Planunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können

 

 montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

eingesehen werden. Die Vorentwürfe der Bauleitpläne können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad: www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetadresse www.uvp.nrw.de abgerufen werden.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Hierzu kann die Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse und der der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im                       Amtsblatt Nr. 3/2026  vom 27.02.2026 bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen. 

Planunterlagen

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