Bebauungsplans Nr. 191 "Dienstleistungs-, Schulungs- und Forschungszentrum Steinstraße", Stadtteil Gronau

Bebauungsplans Nr. 191 "Dienstleistungs-, Schulungs- und Forschungszentrum Steinstraße", Stadtteil Gronau

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Gronau plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für den östlichen Teil der Bahnbrache südlich der Steinstraße. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen für Dienstleistungsnutzungen. Planungsrechtliche Grundlage hierfür soll ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Gewerbegebiets für im Wesentlichen nicht-störende Nutzungen sein.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf des Bebauungsplans zu geben, wird in der Zeit

 vom 09.März bis 10. April 2026 (einschließlich)

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung informiert und um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 191 mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die sonstigen Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau im Flur des Ergeschosses der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können                   

                                                    montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 

                                                                            freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

                                                                                           

eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden.  (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau).  Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Die Veröffentlichung im Internet, die Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben zu den vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 3/2026  vom 27.02.2026 ortsüblich bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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