Beteiligungsverfahren nach dem Bau-Turbo
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat der Bundesgesetzgeber den sogenannten "Bau-Turbo" eingeführt. Bei Bauvorhaben, die der Schaffung von Wohnraum dienen, kann damit von den Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Bebauungspläne abgewichen werden.
Dabei hat der Gesetzgeber solche Abweichungen unter den Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde gestellt. Ob die Zustimmung der Gemeinde erteilt wird, entscheidet im Regelfall der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz. Dabei kann der Ausschuss vor seiner Entscheidung die Öffentlichkeit beteiligen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Amtsblatt der Stadt Gronau bekannt gemacht und auf die Unterlagen kann dann während der Beteiligungsfrist hier zugegriffen werden. Die Unterlagen liegen ferner in der Verwaltungsnebenstelle an der Grünstiege 64 beim Fachdienst Stadtplanung in Papierform aus.
