Naturschutzgebiete Gronau


Naturschutzgebiete in Gronau: Wertvolle Rückzugsräume für Flora und Fauna

Blick in Richtung Dinkelaue


Trotz dichter Besiedlung gibt es im Stadtgebiet insgesamt acht ausgewiesene Naturschutzgebiete. Sie bieten wertvolle Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und entwickeln sich stetig weiter.

Diese sind wie folgt im Landschaftsplan ausgewiesen:

  • Naturschutzgebiet „Rüenberger Venn“, Lage: Norden von Gronau, zu Niedersachen, Gesamtgröße: ca. 67,50 ha, wobei der Großteil der Fläche auf niedersächsischer Seite liegt
  • Naturschutzgebiet „Goorbach und Hornbecke“, Lage: entlang der Fließgewässer Goorbache und Hornbecke, im Nordosten und Osten von Gronau, Gesamtgröße ca. 145,00 ha.
  • Naturschutzgebiet „Eiler Mark“, Lage: Osten der Stadt Gronau, westlich des Industriegebiets Gronau-Ost, Gesamtgröße ca. 27,70 ha.
  • Naturschutzgebiet „Dinkelaue Gronau-Epe“, Lage: Teile der Dinkel südöstlich und nordwestlich von Epe, Gesamtgröße ca. 52,30 ha.
  • Naturschutzgebiet „Ammerter Mark“, südöstlich von Gronau, Gesamtgröße ca. 9,80 ha.
  • Naturschutzgebiet „Flörbach“, Lage: südwestlich von Gronau, nahe der niederländischen Grenze, Gesamtgröße: ca. 18,40 ha.
  • Naturschutzgebiet „Amtsvenn-Hünfelder Moor“, Lage: südwestlich von Gronau und Epe und grenzt zum Teil an die Niederlande, Größe 947,30 ha, wobei sich jedoch ein Teil der Flächen auf Gebiet der Niederlande und der Stadt Ahaus befinden
  • Naturschutzgebiet „Eper-Graeser Venn“, Lage: südwestlich von Gronau und Epe, Gesamtgröße ca. 366,80 ha.

Jedes einzelne Naturschutzgebiet hat, auf seine örtlichen Gegebenheiten hin, abgestimmte Schutzzwecke und Verbote. Diese sind im Detail im Landschaftsplan „Gronau /Ahaus-Nord“ festgesetzt und näher beschrieben.

Jedoch gibt es einige grundlegenden und selbstverständliche Verhaltensregeln, die jeder und jede einhalten und beachten sollte, damit der ständigen Weiterentwicklung unserer Naturschutzgebiete nichts im Wege steht. Die ausgewiesenen Naturschutzgebiete werden im Übrigen gut sichtbar von dem dreieckigen Schild mit dem grünen Rahmen und dem weißen Feld, mit dem fliegenden Seeadler gekennzeichnet.

Dazu gibt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken die folgenden allgemeinen Verhaltensregeln für Aufenthalte in Naturschutzflächen aus:

Naturschutz heißt für uns alle: Rücksicht nehmen

  1. Auf den Wegen bleiben
  2. Keine Pflanzen ausreißen oder beschädigen
  3. Nicht campen oder lagern
  4. Hunde anleinen
  5. Keinen Müll hinterlassen
  6. Keine Drohnen nutzen & Modellsport betreiben

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