Die geänderte Gebührenordnung muss noch vom Rat der Stadt Gronau beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Gronau öffentlich bekannt gemacht werden. Anschließend können dann die Dauerparkausweise in der Touristinfo Gronau oder in deren Onlineshop erworben werden.
Auf folgenden Parkplätzen im Naherholungsgebiet Dreiländersee darf nur mit einem gültigen Parkschein geparkt werden:
- in allen gekennzeichneten Parkflächen im Kreuzungsbereich Gildehauser Straße/Brechter Weg
- in allen gekennzeichneten Parkflächen im Bereich Timpker Weg/Brechter Weg
- in allen gekennzeichneten Parkflächen am Brechter Weg
- auf dem Bedarfsparkplatz mit Zufahrt vom Brechter Weg
Einzeltickets sind wie bisher am Automaten erhältlich.
