Beflaggung anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung 


Dieser Tag erinnert an die Millionen von Menschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund von Vertreibung, Flucht und Umsiedlung ihre Heimat verloren haben.

Die Beflaggung gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.