Kommunalwahlen und Integrationsratswahl: Fristen der Briefwahl beachten


Die Frist Wahlscheinanträge (Briefwahl) zu beantragen endet am Freitag, 12.09.2025, um 15 Uhr. Die Frist für eine Online-Beantragung der Briefwahl endet am Montag, 08.09.2025, um 24 Uhr.

Achtung: Die Absendung des Wahlbriefs muss rechtzeitig erfolgen. Denn: Für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der Stadt sind die Briefwähler:innen selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Wer den Gang zum Briefkasten verpasst, kann seinen Wahlbrief noch bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag (14.09.2025) direkt bei der Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau, einwerfen.