Gefördert werden Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 stattfinden und einem der Förderschwerpunkte zugeordnet werden können, z. B. Inklusion, Integration durch Sport, Gesundheits- und Rehasport, Sport gegen Einsamkeit oder nachhaltige Entwicklung.
Wichtig: Die Antragstellung ist seit dem 09.02.2026 möglich. Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden. Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Alle Informationen, Voraussetzungen, Förderschwerpunkte sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.
