Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zu den Sitzungsunterlagen.
Den Link zur Aufzeichnung der Ratssitzung finden Sie hier.
Öffentlicher Teil
Kita Haus Buterland - Sachstand
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Kita Haus Buterland wird an den zwei Standorten Städtisches Familienzentrum Luise - Haus 3 an der Schiefestraße 50 und auf den städtischen Grundstücken am Hermelinweg mit je zwei Gruppen untergebracht.
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Ziffern
- Der Neubau entsteht auf dem rückwärtigen Schulgrundstück (Lösungsansatz 1) und
- Das bestehende Gebäude wird veräußert
der Beschlussempfehlung werden in die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz und des Rates zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vertagt.
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse:
- Die Verwaltung beantragt eine Ausnahmegenehmigung gem. § 9 Abs. 2 DVO KiBiz beim Landesjugendamt, um zukünftig einen Mietzuschuss für die Einrichtung beantragen zu können und regelt das weitere Verfahren bzgl. der Restlaufzeit der Zweckbindung bis zum 31.07.2031, die auf dem Anbau lastet.
- Die Verwaltung erarbeitet ein Raumprogramm und nimmt Kontakt mit potentiellen Investoren auf.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 12.03.2026; "Stellenabbau von 20% in 5 Jahren"
Der Auftrag an die Verwaltung zu prüfen wie mögliche Personalkosteneinsparungen für diese Legislatur-Periode realisiert werden können und Ergebnisse bis Dezember 2026 im Rat mit einem detaillierten Bericht und mit den genannten Inhalten vorzulegen wurde abgelehnt.
Stattdessen hält der Rat am Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2025 zur Organisation und Stellenentwicklung der Verwaltung fest.
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026; "Strukturiertes Bieterverfahren Hertieareal (Gebietsabgrenzung)"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlusse:
Das Hertieareal hat höchste Priorität im Rahmen der Konzeptvergabe und bildet die zentrale Grundlage für die städtebauliche Entwicklung. Optional kann den Bietern die Architektur und das Baufenster des ehem. Ärztehauses angeboten werden, ohne dass daraus eine Verpflichtung zur Integration und / oder zum Ankauf besteht.
Die Dezernate 1 und 2 und der Sitz des Bürgermeisters werden im historischen Rathaus an der Bahnhofstrasse verortet. Die Dezernate 3 und 4 sind bei der Planung der Konzeptvergabe für das Hertieareal zu berücksichtigen.
Das Amtshaus in Epe wird weiterhin wie geplant als Verwaltungsstandort genutzt. Das Deilmann Rathaus wird zukünftig nicht mehr als Standort der Kernverwaltung beplant.
Die Tiefgarage ist wirtschaftlich unter dem Aspekt der Kostenoptimierung zu sanieren. Dabei ist das Bereich der neuen Entfluchtung so zu ertüchtigen, dass ein eingeschossiger Leichtbau für eine gastronomische Nutzung durch einen Investor möglich ist. Die Nutzung Indoorspielplatz wird aufgegeben und der bestehende Spielplatz bleibt dauerhaft erhalten.
Die Verwaltung und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft werden beauftragt, bis Ende 2026 aktiv einen Investor und Mieter für den Leichtbau zu akquirieren. Dabei ist die Fläche öffentlich anzubieten. Sollten die Bemühungen nicht erfolgreich sein, wird auf die Bebauung verzichte.
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026; "Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen"
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Gronau eine Überprüfung des Buchungsverhaltens bei 45 Stunden-Kitaplätzen vorzunehmen und Träger, sowie Kitaleitungen auf die vereinbarte Vergabepraxis, mit denen von der Stadt Gronau entwickelten Arbeitsbescheinigungen erneut hinzuweisen. Dies kann in Träger – und Leitungstreffen, die regelmäßig stattfinden geschehen oder auch per Email-Info erfolgen.
Insbesondere soll geprüft werden,
- ob die gebuchten Betreuungszeiten von mehr als 35 Stunden, sprich die 45 Stunden, die in Anspruch genommen werden, tatsächlich benötigt und gerechtfertigt sind (vor allem in den Fällen, in denen die Stadt die Kosten trägt), sowie in den letzten beiden Kindergartenjahren, d.h. in den Jahren in den die Eltern von den Beiträgen befreit sind.
- ob das Buchungsverhalten von mehr als 35 Stunden im Einzelfall sachlich und belegbar gerechtfertigt ist.
Sofern für die Durchführung der Überprüfung die Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich oder sinnvoll ist, wird dies ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die derzeitigen Arbeitsbescheinigungen für die Kindertageseinrichtungen optimiert werden können.
Abschließende Beratung des Gesamtbudgets 2026: Verabschiedung der Haushaltssatzung
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Die Haushaltssatzung 2026 mit ihren Anlagen (u.a. Stellenplan) wird in der Fassung des Haushaltsentwurfes vom 03.12.2025 unter Berücksichtigung
- Der Änderungslisten zum Ergebnis- und Finanzplan (Stand 17.03.2026 Anlage 1 und Anlage 2),
- Der Beschlüsse zu strategischen und operationalen Zielen (Stand 17.03.2026 Anlage 3)
- Der Änderung des Stellenplans in der Beschlussfassung des HFA vom 18.02.2026
verabschiedet.
Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW ab dem Jahr 2027
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag zwischen der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Gronau und dem Kreis Borken über einen Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten für weitere fünf Jahre ab dem 01.01.2027 abzuschließen.
- Die Verbraucherzentrale NRW wird mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe des vorgesehenen Regelungstextes betraut.
Bereitstellung von konsumtiven Mitteln für die Straßensanierungsmaßnahme "Oberflächensanierung von Stadtstraßen und Wirtschaftswege" - Hier: Feststellung der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme gem. §82 Abs. 1 Nr. 1 GO NW
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 130.000,00 € in der haushaltslosen Zeit, für die notwendige Sanierung von Stadtstraßen und Wirtschaftswege im Stadtgebiet.
Es handelt sich um eine bedeutsame und notwendige Maßnahme, die einen dringenden, sofortigen Handlungsbedarf seitens der Stadt Gronau erfordert. Insofern wird die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. §82 Abs. 1 Nr. 1 GO NW festgestellt.
Fortführung des Klima- und Umweltfonds
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst die folgenden Beschlüsse:
- Der Rat nimmt die Informationen zum Abschluss des Klima- und Umweltfonds 2025 zur Kenntnis
- Der Rat beschließt die angepasste Förderrichtlinie für das Bürgerförderprogramm „Klima- und Umweltfonds 2026“. Die Verwaltung wird beauftragt, den angepassten Klima- und Umweltfonds 2026 umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 durch den Rat der Stadt Gronau.
- Im Förderprogramm 2027 sind Kleinstbeträge unter 100 Euro nicht mehr zu berücksichtigen. Anregungen der Fraktionen für das Förderprogramm 2027 sind bis zum 30.09.2026 bei der Verwaltung einzureichen
Teileinziehung eines Teilstücks der Albrechtstraße zur Einrichtung einer Schulstraße
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Teileinziehung eines Teilstücks der Albrechtstraße in Höhe der Eilermarkschule, zwischen der nördlichen Einmündung des Hardenbergrings bis zur Einmündung in die Straße „Alter Postweg“ (Gemarkung Gronau, Flur 28, Teilstück aus dem Flurstück 650). Dabei ist die sofortige Vollziehung anzuordnen.
Die betroffene Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) farblich gekennzeichnet.
Hierdurch wird die Widmung für den öffentlichen Verkehr außerhalb der Schulferien in Nordrhein-Westfalen von montags bis freitags in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.15 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr auf den Fuß-, Rad- und Lieferverkehr mit dem Zusatz „Bewohner frei“ beschränkt.
Die Teileinziehung ist öffentlich bekanntzumachen.
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Gronau (Westf.) für den öffentlichen Verkehr
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt die Widmung der in den Anlage 1 und 2 (Sitzungsvorlage 89/2026) genannten und dargestellten Gemeindestraßen und -wege für den öffentlichen Verkehr.
Bebauungsplan Nr. 217 "Bösinghof", 1. Änderung, Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt:
- siehe Beschlussteil 1 (Abwägungsmaterial)
- siehe Beschlussteil 2 (Abwägungsmaterial)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Bebauungsplan Nr. 217 „Bösinghof“, 1. Änderung, Stadtteil Epe, gem. § 10 BauGB als Satzung.
Bebauungsplan Nr. 224 "Alfertring", 2. Änderung, Stadtteil Epe
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt:
- siehe Beschlussteil 1 / Abwägungstabelle (Anlage 3)
- siehe Beschlussteil 2 / Abwägungstabelle (Anlage 3)
- siehe Beschlussteil 3 / Abwägungstabelle (Anlage 4)
- siehe Beschlussteil 4 / Abwägungstabelle (Anlage 4)
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Bebauungsplan Nr. 224 „Alfertring“, 2. Änderung, Stadtteil Epe, gem. § 10 BauGB als Satzung.
Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2025
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt Kenntnis.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW und anderen Gremien
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die folgenden personellen Änderungen in den Ausschüssen zur Kenntnis:
- Herr Alexander Lüch rückt als sachkundiger Bürger und Noah Röller als stellv. sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Soziales, Bevölkerungsentwicklung und strategische Sozialplanung nach.
- Herr Alexander Lüch rückt als persönlicher Stellvertreter von Burkhard John in den Jugendhilfeausschuss nach.
Nichtöffentlicher Teil
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Gronau, rechts der Dinkel)
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Bestellung einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren.
