Hintergrund ist der bundesweit eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die erste Klassenstufe und wird schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassen der Grundschule ausgeweitet. Die Städte unterstützen den Ausbau der Ganztagsangebote ausdrücklich und arbeiten bereits intensiv daran, die erforderlichen Angebote rechtzeitig bereitzustellen.
Gleichzeitig sehen sie bei der Umsetzung weiterhin erhebliche rechtliche und finanzielle Unsicherheiten. Nach ihrer Auffassung fehlen bislang verbindliche landesrechtliche Regelungen, die klar festlegen, welche konkreten Aufgaben die Kommunen übernehmen müssen und wie die damit verbundenen Mehrkosten dauerhaft finanziert werden. Die Klage steht im Zusammenhang mit ähnlichen Verfahren mehrerer Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch die kommunalen Spitzenverbände – der Städtetag Nordrhein-Westfalen sowie der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen – haben entsprechende Feststellungsklagen unterstützt, nachdem ein angekündigtes Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bislang nicht vorliegt.
Die Städte berufen sich dabei auf das sogenannte Konnexitätsprinzip: "Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen" betonen die Bürgermeister Christian Mangen (Bocholt), Dr. Peter Lüttmann (Rheine) und Jörg von Borczyskowski (Gronau). Werden den Kommunen neue Aufgaben übertragen, müsse auch deren Finanzierung gesichert sein.
Nach Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs derzeit bei der kommunalen Ebene. Die Städte halten diese Zuständigkeitszuweisung ohne eine klare gesetzliche Grundlage und eine gesicherte Finanzierung für klärungsbedürftig.
Mit der Feststellungsklage wollen die Städte Bocholt, Rheine und Gronau eine rechtssichere Grundlage für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs erreichen und Planungssicherheit für Kommunen, Schulen und Familien schaffen.
