Fachdienst 350: Soziales und Integration

Öffnungszeiten

SGB XII: 

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi + Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr)


WRS (Wohngeld, Rente, Wohnbauförderung):

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr
 
 
Asyl: 

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.

Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr
 
Bildung und Teilhabe:

Bürger:innen können den Bereich Montag und Dienstag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr sowie Freitags in der Zeit von 10:00 - 11:00 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Mo + Mi: 08:30 - 12:30 Uhr, Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr: 08:30 - 11:00 Uhr


Altenhilfe:

Termine nach telefonischer Vereinbarung.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Integration:

Montags und mittwochs gibt es in der Zeit von 14:00 - 16:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Büro in der Neustr. 2.
Außerhalb dieser Zeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.

Der Integrationsbeauftragte hat keine offene Sprechstunde, ist jedoch telefonisch Mo-Do: 08:00 - 16:00 Uhr, Fr. 08:00 - 12:30 Uhr erreichbar.

Anmerkungen

Allgemeine Aufgabenbeschreibung des Fachdienstes:

Der Fachdienst 350 - Soziales und Integration berät und unterstützt in Fragen sozialer Leistungen und in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Mitarbeiter:innen helfen Bürger:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten können oder auf Grund besonderer Lebensumstände Beratungen benötigen. Zu den finanziellen Hilfen gehören beispielsweise Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Unterstützung in Rentenangelegenheiten oder Hilfestellungen für kürzlich zugewanderte Menschen mit Fluchthintergrund zählen zu den Aufgaben des Fachdienstes.