Fachdienst 350: Soziales und Integration
Besuchsadresse
Mühlenmathe 41, 48599 GronauÖffnungszeiten
SGB XII:
Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Mi + Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr)
WRS (Wohngeld, Rente, Wohnbauförderung):
Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Asyl:
Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr: 08:00 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Bildung und Teilhabe:
Bürger:innen können den Bereich Montag und Dienstag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr sowie Freitags in der Zeit von 10:00 - 11:00 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo + Mi: 08:30 - 12:30 Uhr, Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr sowie Fr: 08:30 - 11:00 Uhr
Altenhilfe:
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Integration:
Montags und mittwochs gibt es in der Zeit von 14:00 - 16:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Büro in der Neustr. 2.
Außerhalb dieser Zeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Der Integrationsbeauftragte hat keine offene Sprechstunde, ist jedoch telefonisch Mo-Do: 08:00 - 16:00 Uhr, Fr. 08:00 - 12:30 Uhr erreichbar.
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Allgemeine Aufgabenbeschreibung des Fachdienstes:
Der Fachdienst 350 - Soziales und Integration berät und unterstützt in Fragen sozialer Leistungen und in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Mitarbeiter:innen helfen Bürger:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten können oder auf Grund besonderer Lebensumstände Beratungen benötigen. Zu den finanziellen Hilfen gehören beispielsweise Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Unterstützung in Rentenangelegenheiten oder Hilfestellungen für kürzlich zugewanderte Menschen mit Fluchthintergrund zählen zu den Aufgaben des Fachdienstes.