Geburtsbeurkundungen internationales Recht
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Haben Sie ihr Kind im St. Antonius Hosptial entbunden, erfolgt die Anzeige durch die Klinik.
Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten