Frauen und Männer sitzen an einem Tisch und beraten sich, daneben steht: Istanbul-Konvention.

Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema „Istanbul-Konvention“.

Die Istanbul-Konvention

Frauen und Mädchen sind aufgrund ihres Geschlechts häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten „Ehre“ begangener Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt. Dies sind schwere Verletzungen der Menschenrechte an Frauen und Mädchen und ein Haupthindernis für das Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt erfahren zunehmend eine gesellschaftliche Ächtung, dennoch bleiben die Fallzahlen besorgniserregend hoch. Bereits 2011 wurde deshalb das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beschlossen. Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der Ungleichstellung von Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist diese Instanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen EbeneUm auf kommunaler Ebene eine nachhaltige und zielführende Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erreichen, wird seitens der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Gronau der Aufbau eines kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt empfohlen. Der Rat der Stadt Gronau hat hierzu in seiner Sitzung am 23.08.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Ratsbeschluss in Gronau zur Istanbul-Konvention

In seiner Sitzung am 23.08.2023 hat der Rat der Stadt Gronau beschlossen, dass ein „Arbeitskreis zur Istanbul-Konvention“ bestehend aus weiblichen Ratsmitgliedern gebildet wird, der:

  • die umfangreiche Vorlage berät,
  • eine Bestandsaufnahme macht,
  • Verbesserungen/Unterstützungen ausarbeitet,
  • und Vorschläge für die zukünftige weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet.

Teilnehmen von Seiten der Verwaltung werden die Vorstandsbereichsleitung 3 und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gronau. Die erste Einladung wir von der Verwaltung erstellt. Der zukünftige Vorsitz wird in der ersten Sitzung beschlossen. Ratsfraktionen, die keine weiblichen Ratsmitglieder haben, können eine Person ihres Vertrauens für den Arbeitskreis zur Istanbul-Konvention benennen.

Zudem hat der Rat beschlossen, dass die Verwaltung dem Rat jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Instanbul-Konvention zur Beratung vorlegt.

Koordinierungsstelle in NRW zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen baut den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder weiter aus – und richtet dafür eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. 

Zu den Aufgaben der im Gleichstellungsministerium angesiedelten „Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention“ gehört, neben der Koordinierung von Maßnahmen und der Berichterstattung, die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Frauenunterstützungsinfrastruktur sowie die Identifizierung von möglichen Schutzlücken. Auch um die Umsetzung des Förderprogramms Gewaltschutz von Männern (Männerhilfetelefon, Männerschutzwohnungen) sowie die Pflege des Opferschutzportals wird sich diese Stelle kümmern. Hier finden Sie weitere Informationen zur Koordinierungsstelle

Weitere Informationen

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)

Die Istanbul-Konvention in Leichter Sprache 


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