
Aktuelle Bebauungspläne im Verfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt Gronau ermöglichen, alle betroffenen Belange zu sammeln und so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen.
In der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden die Öffentlichkeit und / oder die Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich informiert.
Bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich in der Dienststelle an der Grünstiege 64 ausgelegt. Während des Zeitraums der Veröffentlichung im Internet kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.
Folgende Bauleitpläne werden derzeit im Internet veröffentlicht.
Folgende Bauleitpläne befinden sich derzeit in der frühzeitigen Beteiligung.