Bebauungsplan Nr. 304 „Zwischen Graf-Arnold-Straße und Pommernstraße“, Stadtteil Gronau (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a)

Bebauungsplan Nr. 304 „Zwischen Graf-Arnold-Straße und Pommernstraße“, Stadtteil Gronau (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a) 

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 11.11.2024 hat der Ausschuss Planen, Bauen Denkmalschutz der Stadt Gronau Entwurf des Bebauungsplans Nr. 304 „Zwischen Graf-Arnold-Straße und Pommernstraße“, Stadtteil Gronau, gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Umgriff des Bebauungsplans liegt westlich der Königstraße, nördlich der Graf-Arnold-Straße, östlich der Sudetenstraße sowie südlich der Pommernstraße.

Ziel der Planung ist eine behutsame Nachverdichtung im Plangebiet unter Beibehaltung eines angemessenen Freiflächenanteils.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf des Bebauungsplans zu geben, werden der Entwurf und die dazugehörigen Unterlagen in der Zeit 

 vom 17.07 bis 21.08.2026 (einschließlich)

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

                                                                                           

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:

www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Ferner liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können dort während der Dienstzeiten

                                                               montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

                                                                                 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

eingesehen werden.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Hierzu soll die Mail-Adresse  beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.

Der Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung und Angaben dazu, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wurden im Amtsblatt Nr. 11/2026  vom 10.07.2026 bekanntgemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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