Bebauungsplan Nr. 234 „Hoher Weg“, 4. Änderung, Stadtteil Epe
Verfahrensstand: erneute Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz der Stadt Gronau hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 die erneute Veröffentlichung im Internet (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB) für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 234 „Hoher Weg, Stadtteil Epe, beschlossen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 ist in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Änderungen sind in den Dokumenten entsprechend hervorgehoben. Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu den angepassten Entwürfen der Bauleitpläne zu geben, werden daher in der Zeit
vom 15.06. bis zum 06.07.2026 (einschließlich)
die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB veröffentlicht. Aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen, wird die Veröffentlichungsfrist auf drei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Parallel dazu werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Planunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können
montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 - 12.30 Uhr
eingesehen werden. Der Entwurf des Bauleitplans mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht sowie die sonstigen Unterlagen können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:
www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetadresse www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweis:
- Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünsiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Veröffentlichung im Internet, die Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben zu den vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 10/2026 vom 05.06.2026 bekanntgemacht.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.
