Bebauungsplan Nr. 255 „Schillerstraße / Riekenhofweg“, Stadtteil Epe

Bebauungsplan Nr. 255 „Schillerstraße / Riekenhofweg“, Stadtteil Epe

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz der Stadt Gronau hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 die Veröffentlichung im Internet (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplans Nr. 255 „Schillerstraße / Riekenhofweg“, Stadtteil Epe, beschlossen.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu den Entwürfen der Bauleitpläne sowie Gutachten, Stellungnahmen bzw. Untersuchungen zu geben, wird in der Zeit

 vom 04. Mai bis 05. Juni 2026 (einschließlich)

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Planunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können

                                                    montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 

                                                                            freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

                                                                                           

eingesehen werden.  Der Entwurf des Bebauungsplans mit der dazugehörigen Begründung sowie Gutachten, Stellungnahmen bzw. Untersuchungen können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad: 

www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Hinweise:

  1. Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden.  (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau).  Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Die Veröffentlichung im Internet sowie die Veröffentlichungsfrist wurden im Amtsblatt Nr. 8/2026  vom 24.04.2026 ortsüblich bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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