Bau-Turbo
Öffentliche Bekanntmachung zum Bauvorhaben: "Errichtung von einem Doppelhaus und zwei Reihenhäusern, die aus je drei Einheiten bestehen", Boomkamp
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 über die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zu einem Antrag auf Bauvorbescheid, betreffend einer Teilfläche des bislang unbebauten Grundstücks Gemarkung Epe, Flur 27, Flurstück 977, gelegen zwischen dem Boomkamp im Westen, der Dorotheenstraße im Osten und der Schillerstraße im Norden, beraten.

Übersichtsplan zur Lage des Bauvorhabens (Auszug aus dem Stadtplan)
Das Erfordernis der Zustimmung der Gemeinde ergibt sich vorliegend aus dem Umstand, dass für das Vorhaben, für welches es keinen Bebauungsplan existiert, nach § 34 BauGB kein Vorbild für die geplante Bautiefe gibt. Nach der Art der Nutzung fügt sich das Vorhaben zweifellos ein, da die nähere Umgebung im Wesentlichen durch Wohnnutzung geprägt wird. Auch für das Maß der Nutzung und die Bauweise finden sich Vorbilder in der prägenden Umgebung.
Die Hinterlandbebauung kann nicht auf Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zugelassen werden. Es ist daher zu prüfen und zu entscheiden, ob das Vorhaben entweder auf der Grundlage der begünstigenden Vorschriften des § 34 Abs. 3b BauGB oder des § 246e BauGB zugelassen werden kann. Die Befreiung bedarf gem. § 36a BauGB der Zustimmung der Gemeinde.
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 beschlossen, der Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung gem. § 36a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36 Abs. 2 BauGB
Es wird daher bekannt gemacht, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird in der Zeit
vom 07.04. bis zum 29.04.2026 (einschließlich)
zu dem Antrag auf Bauvorbescheid und der damit einhergehenden Hinterlandbebauung Stellung zu nehmen.
Zu diesem Zweck können
- der Antrag auf Bauvorbescheid,
- die Unterlagen aus der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz vom 18.03.2026 (Vorlage der Verwaltung und Auszug aus der Niederschrift)
während des Zeitraums der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 36 Abs. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Flur Erdgeschoss (zwischen den Räumen 010 und 008), Grünstiege 64, 48599 Gronau, während der Dienststunden
montags - donnerstags 8.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Die genannten Unterlagen können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:
www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Beteiligungsverfahren nach dem Bau-Turbo
eingesehen und abgerufen werden.
Hinweis:
Stellungnahmen können der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Veröffentlichungsfrist wurden im Amtsblatt Nr. 6/2026 vom 01.04.2026 ortsüblich bekanntgemacht.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen: