Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung_Schäferweg

Bau-Turbo

Öffentliche Bekanntmachung zum Bauvorhaben: "Errichtung von drei Wohngebäuden am Schäferweg" 


Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 über die Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB zu einem Antrag auf Bauvorbescheid, betreffend eine Teilfläche des bislang unbebauten Grundstücks Gemarkung Gronau, Flur 41, Flurstück 1379, gelegen am Schäferweg, beraten.

Übersichtsplan zur Lage des Bauvorhaben

                                      Übersichtsplan zur Lage des Bauvorhabens (Auszug aus dem Stadtplan)

Das Erfordernis der Zustimmung der Gemeinde ergibt sich vorliegend aus dem Umstand, dass mit dem Bauvorhaben von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden soll. Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 64 „An der Elende“, der Stadt Gronau sieht das Vorhaben bei den Gebäuden ein zweites Vollgeschoss vor, die Geschossflächenzahl wird überschritten, sowie die Baugrenze im Westen.

Gemäß § 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden. Die Befreiung bedarf gem. § 36a BauGB der Zustimmung der Gemeinde.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, der Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung gem. § 36a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36 Abs. 2 BauGB

Es wird daher bekannt gemacht, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben wird in der Zeit

                                                                   vom 14.07. bis zum 04.08.2026 (einschließlich)

zu dem Antrag auf Bauvorbescheid und der damit einhergehenden Bebauung Stellung zu nehmen.

Zu diesem Zweck können

  • der Antrag auf Bauvorbescheid,
  • die Unterlagen aus der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz vom 24.06.2026 (Vorlage der Verwaltung und Auszug aus der Niederschrift) und
  • der Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Gronau


während der Zeitraums der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 36 Abs. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Flur Erdgeschoss (zwischen den Räumen 010 und 008), Grünstiege 64, 48599 Gronau, während der Dienststunden 

                                                           montags - donnerstags                      8.00 - 16.00 Uhr

                                                                              freitags                                8.00 - 12.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden. 

Die genannten Unterlagen können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:

www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Beteiligungsverfahren nach dem Bau-Turbo

eingesehen und abgerufen werden.

Hinweis:

Stellungnahmen können der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden (Postadresse: Stadt Gronau, FD Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau). Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Veröffentlichungsfrist wurden im Amtsblatt Nr. 11/2026 vom 10.07.2026 ortsüblich bekanntgemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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