Der Klima- und Umweltfonds
Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Zu diesem Zweck stellt die Stadt Gronau auch im Programmjahr 2025 wieder den Umwelt- und Klimaschutzfonds in Höhe von 120.000 Euro als Bürgerförderprogramm zur Verfügung. Auf diese Weise können Klima- und Umweltschutz-Aktivitäten im Stadtgebiet angeregt und unterstützt werden. Die Stadt leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.
Das Wichtigste in Kürze
Was wird gefördert?

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind
- Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
- natürliche Personen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau.
Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
- Einen Antrag können Sie ausschließlich über die für den jeweiligen Förderbereich zur Verfügung gestellten Onlineformulare stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
- Der Kauf ist je nach Förderbereich innerhalb eines bzw. zwei Monaten nach Eingang der Bewilligung durch digitale Vorlage der Rechnung bei der Stadt nachzuweisen. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Antragssteller:innen drei bzw. sechs Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
Hinweis: Schnell sein lohnt sich, denn die Fördermittel werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen.
Förderbedingungen
Förderbereich 1: Energie sparen
Gefördert werden Neugeräte, die...
- ... die erforderliche Energie-Effizienzklasse (EEK) vorweisen:
- Waschmaschinen: A
- Wäschetrockner: A+++
- Kühlschränke: A, B
- Kühl-Gefrierkombinationen: A, B
- Gefriertruhen: A, B
- Geschirrspüler: A, B
- ... bei Einbaugeräten wird auch die EEK C zugelassen.
- ... auf dem Stadtgebiet Gronaus aufgestellt und ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
- ... in der Anschaffung mindestens 300 € kosten (Bagatellgrenze).
Förderbereich 2: Mobil sein
Gefördert werden Lastenfahrräder / Fahrradanhänger, die ...
- ... die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.
- ... ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
Förderbereich 3: Energie erzeugen
Gefördert werden Solarmodule („Balkonkraftwerk“, PV-Anlagen, Solarthermieanlagen), die ...
- ... ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
- ... ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden.
- ... die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.
Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage: VDE FNN Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE
Förderbereich 4: Artenvielfalt fördern / Kleinklima verbessern
Dachbegrünung:
- Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung mit mindestens 5 cm Substratauflage.
- Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.
Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Hierzu empfiehlt die Stadt Gronau Arten aus der Pflanzliste Dachbegrünung der Verbraucherzentrale NRW.
Fassadenbegrünung:
- Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen sowie die Anschaffung der Pflanzen. Die Förderung von Pflanzkübeln ist ausgeschlossen.
- Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.
Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollen heimische Arten aus der Pflanzliste Fassadenbegrünung der Verbraucherzentrale NRW verwendet werden.
Entsieglung von Schottergärten:
Gefördert werden umgestaltete Flächen, bei deren Erstellung
- auf die Verwendung von torfhaltigem Mutterboden verzichtet wird.
- kein Wurzel-/Vegetationsvlies eingebaut wird.
- gewährleistet wird, dass die Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone stattfinden kann.
Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollten bevorzugt heimische Arten aus der Pflanzliste Vorgarten der Verbraucherzentrale NRW gepflanzt werden.
Klimabäume:
Gefördert werden ausschließlich heimische Arten, die im Gegensatz zu Neuzüchtungen und ortsfremden Arten, eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge darstellen. Dank ihrer Anpassung an den hiesigen Lebensraum sind diese klimafester und überstehen auch kalte Winter meist ohne Probleme. Eine Liste der förderfähigen Bäume finden Sie hier.
- Geförderte Bäume müssen mehrmals verschulte Ballenware (3 xv) sein und einen Stammumfang von mindestens 12-14 cm aufweisen.
- Der Baum muss dauerhaft mit dem Erdreich verbunden sein. Eine Pflanzung in einem Kübel wird explizit ausgeschlossen.
Weitere häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen werden wir für Sie in einem FAQ zusammenfassen. Dieses werden Sie zukünftig direkt hier finden oder unter den Downloads weiter oben auf der Seite oder ganz unten, wenn Sie die Seite über ein mobiles Endgerät abrufen.
Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, können Sie uns gerne entweder über die E-Mail Adresse klimafonds@gronau.de oder telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte, entweder ganz unten auf dieser Seite, wenn Sie ein mobiles Endgerät nutzen oder oben rechts, wenn Sie über den Browser Ihres PCs zugreifen.
Schritt für Schritt zur Förderung:
- Überpfüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
- Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite.
- Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld.
- Die zuständigen Mitarbeiter:innen prüfen die Verfügbarkeit der Fördermittel.
- Sind alle Nachweise vollständig und noch Fördermittel vorhanden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und die Auszahlung wird angewiesen.
Zu den Formularen
Hier aufgelistet finden Sie die vier Förderbereiche des Klima- und Umweltfonds 2025. Mit Klick auf das plus, werden Ihnen alle wichtigen Formulare für den jeweiligen Bereich angezeigt.
Hinweis: Sie werden noch über den Klima- und Umweltfonds 2024 gefördert? Dann finden Sie die Formulare weiter unten, unter dem Punkt Klima- und Umweltfonds 2024 - Nachweisformulare.
Förderbereich 1: Energie sparen - Austausch Altgeräte
Hier werden Sie pünktlich zum Start das Antragsformular finden.
Für den Antrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Rechnung des neuen Geräts
- Foto des neuen Geräts am Einsatzort
- Nachweis über die Energieeffizienzklasse
Förderbereich 2: Mobil sein - (elektrische) Lastenräder, Anhänger
Hier werden Sie pünktlich zum Start das Antragsformular finden.
Für den Antrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Rechnung des Lastenrads bzw. Fahrradanhängers
- Foto des Lastenrads bzw. Fahrradanhängers
- Nachweis über die Traglast
Förderbereich 3: Energie erzeugen - Steckersolaranlagen
Hier werden Sie pünktlich zum Start das Antragsformular finden.
Für den Antrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Rechnung der Anlage
- Foto der Anlage (ausgepackt oder bereits installiert)
Förderbereich 4: Artenvielfalt fördern/Klima verbessern - Gründächer, Fassadenbegrünung, Schottergärten, Baumpflanzungen
Hier werden Sie pünktlich zum Start das Antragsformular finden.
Für den Antrag benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Rechnung
- Foto der Fläche bzw. des Baumes
Klima- und Umweltfonds 2024 - Nachweisformulare
Rechtliche Hinweise
- Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
- Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
- Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.
Hinweise zum Datenschutz
Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.