Stapel mit Münzen und Haussymbol

Klima- und Umweltfonds

Der Klima- und Umweltfonds

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 sind. Sobald dies geschehen ist, informieren wir Sie hier.

Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Zu diesem Zweck stellt die Stadt Gronau auch im Programmjahr 2026 wieder den Klima- und Umweltfonds in Höhe von 120.000 Euro als Bürgerförderprogramm zur Verfügung. Auf diese Weise können Klima- und Umweltschutz-Aktivitäten im Stadtgebiet angeregt und unterstützt werden. Die Stadt leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.

Was finde ich wo?

   1.   Das Wichtigste in Kürze
   2.   Förderbedingungen
   3.   Schritt für Schritt zur Förderung
   4.   Zu den Formularen
   5.   Rechtliche Hinweise
   6.   Hinweise zum Datenschutz


1. Das Wichtigste in Kürze

1.1  Was wird gefördert?


1.2  Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
  • natürliche Personen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau.

Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich.


1.3  Wie und wann stelle ich einen Antrag?

Hinweis: Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Angaben vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2026 sind!

Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2026 bis einschließlich zum 31.12.2026, bzw. bis zur Ausschöpfung der Mittel im jeweiligen Förderbereich. Damit ist zunächst alles förderfähig, was in 2026 erworben oder umgesetzt wurde. Die Antragstellung ist vor und nach dem Kauf möglich.
  • Beginn der Antragstellung für die Förderbereiche 1 und 2 ist der 22.06.2026 um 18:00 Uhr. Die Antragstellung für die Förderbereiche 3 und 4 startet am 29.06.2026 um 18:00 Uhr.
  • Zusätzlich ist für den 11. Juni eine Informationesveranstaltung geplant.
  • Einen Antrag können Sie ausschließlich über das Onlineformular stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
  • Im Rahmen der Antragstellung reichen Sie die entsprechenden Unterlagen direkt über das Onlineformular ein. Welche Nachweise notwendig sind, ist abhängig vom Förderbereich (s. Punkt 2 Förderbedingungen).



2. Förderbedingungen

  •  Förderbereich 1: Energie sparen

    Gefördert werden neue und gebrauchte Geräte, die... 
     ... die erforderliche Energie-Effizienzklasse (EEK) vorweisen:
              -   Waschmaschinen: A
              -   Wäschetrockner: A, B
              -   Kühlschränke: A, B
              -   Kühl-Gefrierkombinationen: A, B
              -   Gefrierschränke: A, B, C
              -   Gefriertruhen: A, B, C
              -   Geschirrspüler: A, B
       ... bei Einbaugeräten wird auch die EEK C zugelassen.
       ... auf dem Stadtgebiet Gronaus aufgestellt und ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.

    einzureichend Unterlagen:
       -   Rechnung (keine Quittung) über das neue Gerät inkl. Energieeffizienzklasse
       -   Foto des Geräts am finalen Einsatzort

  • Förderbereich 2: Mobil sein

    Gefördert werden neue und gebrauchte Lastenfahrräder / Fahrradanhänger, die ...
       ...  die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.
       ... ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Rechnung (keine Quittung)
       -   Beschreibung des Modells bzw. Angaben zur Traglast
       -   Foto des erworbenen Lastenrads / Fahrradanhängers

  • Förderbereich 3: Energie erzeugen

    Gefördert werden Solarmodule („Balkonkraftwerk“, PV-Anlagen, Solarthermieanlagen), die ...

       ... ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
       ... ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden.
       ... die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschluss-
           norm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.

    Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage!

    einzureichende Unterlagen:
       -  Rechnung (keine Quittung)
      -   Foto der Anlage

  • Förderbereich 4: Artenvielfalt fördern/Kleinklima verbessern

    Dachbegrünung:

    Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung mit mindestens 5 cm Substratauflage.
    Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

    Hinweis: 
    Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Hierzu empfiehlt die Stadt Gronau Arten aus der Pflanzliste Dachbegrünung der Verbraucherzentrale NRW.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens
       -   Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

    Fassadenbegrünung:

    Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen sowie die Anschaffung der Pflanzen. Die Förderung von Pflanzkübeln ist ausgeschlossen.
    Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

    Hinweis:
    Zur Förderung der Biodiversität sollen heimische Arten aus der Pflanzliste Fassadenbegrünung der Verbraucherzentrale NRW verwendet werden.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens
       -   Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

    Entsieglung von Schottergärten:

    Gefördert werden umgestaltete Flächen, bei deren Erstellung...
       ... auf die Verwendung von torfhaltigem Mutterboden verzichtet wird.
       ... kein Wurzel-/Vegetationsvlies eingebaut wird.
       ... gewährleistet wird, dass die Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone stattfinden kann.

    Hinweis: 
    Zur Förderung der Biodiversität sollten bevorzugt heimische Arten aus der Pflanzliste Vorgarten der Verbraucherzentrale NRW gepflanzt werden.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Rechnung Material bzw. Rechnung des Fachunternehmens
       -   Aussagekräftige fotografische Dokumentation (Vorher-Nachher Fotos)

    Nistkästen:

    Gefördert werden ausschließlich Nistkästen für Vögel, Fledermäuse und Insekten die aus Holzbeton hergestellt sind. 

    Hinweise und Tipps zum Aufhängen der Kästen:

    Nistkästen für Vögel...
    ... werden idealerweise in einer Höhe von zwei bis drei Metern mit einer Ausrichtung nach Osten oder Südosten aufgehängt. Der Kasten sollte leicht nach vorne geneigt sein, damit kein Wasser eindringt bzw. Wasser ablaufen kann. Nistkästen können sowohl an Bäumen und Pfosten als auch an Fassaden aufgehängt werden, wobei sie nicht den gesamten Tag der Sonne ausgesetzt sein sollten. Ansonsten wird es im Inneren zu warm für die Tiere. Zwischen einzelnen Kästen sollte für die meisten Arten ein Abstand von mindestens 10 Metern gewählt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Fledermausquartiere...
    ... werden am besten in einer Höhe von mindestens drei Metern an Bäumen oder Fassaden aufgehängt wobei darauf zu achten ist, dass der Bereich unter dem Kasten frei von Gebüsch und Ästen ist, da die Fledermäuse einen freien Anflug benötigen. Fledermauskästen können in Dreier- oder Vierergruppen aufgehängt werden, am besten mit einer Ausrichtung nach Osten oder Südosten, wobei je nach Wetterlage auch andere Ausrichtungen genutzt werden. Da Fledermäuse nachtaktiv sind und Licht meiden, sollten die Kästen nicht in der Nähe von künstlichen Lichtquellen aufgehängt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Insektenhotels...
    ... sollten an einem sonnigen Ort, geschützt vor Regen und Wind aufgestellt oder aufgehängt werden. Als Schutz gegen Feuchtigkeit sollten sie nicht direkt auf dem Boden aufgestellt werden. Damit möglichst viele Insekten und unterschiedliche Arten die Nisthilfe nutzen, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass sich in der direkten Umgebung möglichst viele heimische Pflanzenarten befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Nistkästen die nicht aus Holzbeton sind wie beispielsweise Holznistkästen
       -   Nistkästen, die vor dem 01.01.2026 angeschafft wurden.

    Klimabäume:

    Gefördert werden ausschließlich heimische Arten von der Klimabaumliste, die im Gegensatz zu Neuzüchtungen und ortsfremden Arten, eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge darstellen. Dank ihrer Anpassung an den hiesigen Lebensraum sind diese klimafester und überstehen auch kalte Winter meist ohne Probleme. Die Liste der förderfähigen Bäume finden Sie hier.

    Geförderte Bäume müssen...
       ... mehrmals verschulte Ballenware (3 xv) sein.
       ... einen Stammumfang von mindestens 12-14 cm aufweisen. 
       ... dauerhaft mit dem Erdreich verbunden sein. Eine Pflanzung in einem Kübel wird explizit ausgeschlossen.

    einzureichende Unterlagen:
       -   Rechnung oder Kassenbon
       -   Nachweis der gepflanzten Art und des Stammumfanges
       -   Foto des gepflanzten Baumes/der gepflanzten Bäume

3. Schritt für Schritt zur Förderung:

   1.   Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
   2.   Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite (s. Punkt 4 "zu den Formularen"). 
   3.   Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher
         um etwas Geduld. 
   4.   Die zuständigen Mitarbeiter:innen prüfen die Verfügbarkeit der Fördermittel.
   5.   Sind alle Nachweise vollständig und noch Fördermittel vorhanden, erhalten Sie einen Bescheid per E-Mail und
         die Auszahlung wird angewiesen.


4. Zu den Formularen 2026 

Der Link wird rechtzeitig zum Beginn des Antragszeitraums hier zur Verfügung gestellt.


5. Rechtliche Hinweise

  • Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
  • Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
  • Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
  • Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.


6. Hinweise zum Datenschutz

Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.


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