Stapel mit Münzen und Haussymbol

Klima- und Umweltfonds

Der Klima- und Umweltfonds

Hinweis: Energieeffizienzklasse A+++ für Wäschetrockner
In den Förderrichtlinien war die geforderte Energieeffizienzklasse (EEK) für Wäschetrockner widersprüchlich angegeben. Unter dem Punkt "Gegenstand der Förderung", wurde die EEK A+++ angegeben, etwas weiter unten unter dem Punkt "Förderbedingungen" jedoch mit der EEK A. Der Fehler ruht daher, dass ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass es für Trockner auch eine neue Klassifizierung gibt, wie für Waschmaschinen. Das ist nicht der Fall. Daher bei Wäschetrocknern unbedingt die EEK A+++ einhalten.

Für alle Wäschetrockner, die bis einschließlich den 27.08.2024 gekauft wurden, wird daher eine Ausnahme gemacht.

Hinweis: Energieeffizienzklasse (EEK) C für Tischkühlgeräte und Tiefkühltruhen
Für Tischkühlgeräte (max. 60cm Breite, 85 cm Höhe) mit den angegebenen Abmessungen sowie für Tiefkühltruhen wird nachträglich die EEK C zugelassen. Hintergrund ist, dass aktuell für diese Geräte keine Modelle mit der EEK A oder B auf dem Markt verfügbar sind.

Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Zu diesem Zweck stellt die Stadt Gronau im Programmjahr 2024 den Umwelt- und Klimaschutzfonds in Höhe von 120.000 Euro als Bürgerförderprogramm zur Verfügung. Auf diese Weise können Klima- und Umweltschutz-Aktivitäten im Stadtgebiet angeregt und unterstützt werden. Die Stadt leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.


Das Wichtigste in Kürze

Hinweis: Bitte lesen Sie diese Seite sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag stellen.


Was wird gefördert?


Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
  • natürliche Personen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau.

Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich.


Wie stelle ich einen Antrag?

Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Förderantrag ist zwingend vor der Anschaffung zu stellen.
  • Einen Antrag können Sie ausschließlich über die für den jeweiligen Förderbereich zur Verfügung gestellten Onlineformulare stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
  • Der Kauf ist je nach Förderbereich innerhalb eines bzw. zwei Monaten nach Eingang der Bewilligung durch digitale Vorlage der Rechnung bei der Stadt nachzuweisen. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Antragssteller:innen drei bzw. sechs Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
  • Die Nachweise reichen Sie bitte ebenfalls ausschließlich über das zugehörige Formular ein. Nachweise werden nicht per E-Mail entgegengenommen.
  • Die Weiterleitung zu den Antrags- und Nachweisformularen finden Sie unten auf dieser Seite.


Hinweis: Schnell sein lohnt sich, denn die Fördermittel werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen.


Weitere häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen werden wir für Sie in einem FAQ zusammenfassen. Dieses werden Sie zukünftig direkt hier finden oder unter den Downloads weiter oben auf der Seite oder ganz unten, wenn Sie die Seite über ein mobiles Endgerät abrufen.

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, können Sie uns gerne entweder über die E-Mail Adresse klimafonds@gronau.de oder telefonisch kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte, entweder ganz unten auf dieser Seite, wenn Sie ein mobiles Endgerät nutzen oder oben rechts, wenn Sie über den Browser Ihres PCs zugreifen.


Rechtliche Hinweise

  • Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
  • Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
  • Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
  • Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.


Förderbedingungen

Förderbereich 1: Energie sparen

Gefördert werden Neugeräte, die

  • die erforderliche Energie-Effizienzklasse (für Kühlgeräte mind. Klasse B bzw. für Einbau- und Tischkühlgeräte sowie Tiefkühltruhen mind. Klasse C; für Waschmaschinen Klasse A und für Trockengeräte Klasse A+++) vorweisen.
  • auf dem Stadtgebiet Gronaus aufgestellt und ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
  • in der Anschaffung mindestens 300 € kosten (Bagatellgrenze).
  • ein altes Gerät ersetzen


Förderbereich 2: Mobil sein

Gefördert werden Lastenfahrräder / Fahrradanhänger, die

  • die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.
  • ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden. 


Förderbereich 3: Energie erzeugen

Gefördert werden Steckersolarmodule (oder auch „Balkonkraftwerk“), die

  • ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
  • über einen Wielandstecker verfügen und in eine vom Fachbetrieb verbaute Einspeisesteckdose direkt in das Hausnetz einspeisen.
  • mit einem Wechselrichter ausgestattet sind, dessen Anschlussleistung 800 Watt nicht übersteigt oder auf diese Leistung gedrosselt wurde. Das schließt bereits vorhandene Anlagen ein.
  • ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden.
  • die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.
  • Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage: Homepage der Bundesnetzagentur


Förderbereich 4: Artenvielfalt fördern / Kleinklima verbessern

Dachbegrünung:

  • Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung mit mindestens 5 cm Substratauflage.
  • Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollen mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen verwendet werden. Hierzu empfiehlt die Stadt Gronau Arten aus der Pflanzliste Dachbegrünung der Verbraucherzentrale NRW.

Fassadenbegrünung:

  • Gefördert werden ausschließlich die baulichen Maßnahmen sowie die Anschaffung der Pflanzen. Die Förderung von Pflanzkübeln ist ausgeschlossen.
  • Die Flächen müssen für mindestens 10 Jahre erhalten werden.

Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollen heimische Arten aus der Pflanzliste Fassadenbegrünung der Verbraucherzentrale NRW verwendet werden.

Entsieglung von Schottergärten:

Gefördert werden umgestaltete Flächen, bei deren Erstellung

  • auf die Verwendung von torfhaltigem Mutterboden verzichtet wird.
  • kein Wurzel-/Vegetationsvlies eingebaut wird.
  • gewährleistet wird, dass die Versickerung von Regenwasser über die belebte Bodenzone stattfinden kann. 

Hinweis: Zur Förderung der Biodiversität sollten bevorzugt heimische Arten aus der Pflanzliste Vorgarten der Verbraucherzentrale NRW gepflanzt werden.


Schritt für Schritt zur Förderung:

  1. Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite. (Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung.)
  3. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld. 
  4. Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  5. Innerhalb eines Monats (Förderbereich 1 und 2) bzw. innerhalb von zwei Monaten (Förderbereich 3 und 4) nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate (Förderbereiche 1 und 2) bzw. sechs Monate (Förderbereich 3 und 4) Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
  6. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.


Zu den Formularen 

Hier aufgelistet finden Sie die vier Förderbereiche des Klima- und Umweltfonds. Mit Klick auf das plus, werden Ihnen alle wichtigen Formulare für den jeweiligen Bereich angezeigt.

Hinweise zum Datenschutz

Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.


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