Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene bildet die Basis für die Planung und Steuerung der Wärmewende. Neben vielen anderen Städten und Gemeinden hat sich auch Gronau auf den Weg gemacht, bis zum Jahr 2045 eine flächendeckende klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen.

Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Die Städte und Gemeinden stehen dabei vor einer Vielzahl an Herausforderungen, darunter beispielsweise der Klimawandel. Daher hat sich Deutschland bis 2045 das ambitionierte Ziel gesetzt in vielen Bereichen, zum Beispiel der Wirtschaft, klimaneutral zu werden. Ein Hauptansatzpunkt ist die Wärme. Etwa 60 % des deutschen Endenergieverbrauchs entstehen durch die Raum- und Prozesswärme, die Warmwasserproduktion sowie Klimaanlagen. Eine nachhaltige Energiewende ist daher nur mit einer gleichzeitigen Wärmewende möglich.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes aus 2023 wurde der gesetzliche Rahmen festgelegt. Ende Dezember 2024 wurden die Vorgaben in das landeseigene Landeswärmeplanungsgesetz NRW integriert. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern stehen damit in der Pflicht bis zum 30. Juni 2028 ein Konzept als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2022 hat sich die Stadt Gronau auf den Weg gemacht ein eigenes Konzept zu erstellen. In 2024 wurde das Büro Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz aus Ahaus mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Gronau beauftragt

Das Ziel der KWP ist die nachhaltige und klimafreundliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wärme. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt dabei in einem im Wärmeplanungsgesetzt vorgegebenen Rahmen, der sich grob in sechs Schritte gliedern lässt:


Abbildung: Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung (Quelle: Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, 2024)


Mittlerweile sind die Schritte 1 – 4 im Prozess abgeschlossen. Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie der Bestands- und Potentialanalyse durch Veröffentlichung im Internet zu informieren.

Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse stehen Ihnen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Die nächsten Schritte im Prozess der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind die Entwicklung von Zielszenarien zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sowie entsprechende Umsetzungsstrategien. Zu dem dann vorliegenden Entwurf des kommunalen Wärmeplans wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Beteiligung wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Stadt Gronau der Stadt Gronau bekannt gemacht.

Weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kommunale Wärmeplanung finden Sie anschaulich aufgearbeitet auf der Homepage des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW). hier

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