Corona-Notbremse-Regelung: Inzidenzwerte mindestens 7 Tage unter 100


Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben.

Da der zurückliegende und bisher geltende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung vom 07. April die Coronaschutzverordnung geändert: Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich.

Damit müssen NRW-Kommunen, die gerade erst unter einen Inzidenzwert von 100 gekommen sind, länger warten, bis die Corona-Notbremse gelockert werden darf.

 In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: www.mags.nrw.

Der Kreis Borken gehört auch hierzu.

Presseinformation des Landes NRW 

Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 07.04.2021 (Änderungen sind gelb markiert)