Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaschutzverordnung bis 19. August


Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten gelten weiterhin die bekannten und unveränderten Regelungen der Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz bis 10), der Inzidenzstufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzidenzstufe 2 (über 35).

Auch in den niedrigen Inzidenzstufen spielen regelmäßige Testungen aller noch nicht vollständig geimpften Personen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern. Schon im Frühjahr hatte Nordrhein-Westfalen mit dem dichtesten Teststellennetz in Deutschland erfolgreich auf ein besonders konsequentes und frühes Testen als Mittel zur Öffnung von Angeboten und Einrichtungen gesetzt. Zugleich war es damit gelungen, symptomlose Infektionen in großer Zahl aufzudecken und so eine unbemerkte Weitergabe der Infektion durch die Betroffenen frühzeitig zu stoppen.

Die Landesregierung passte die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 30. Juli 2021, an und reagierte damit auf die aktuelle Situation. So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und damit verbunden erforderlichen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.

 

Aktuelle Fallzahlen (Stand 02.08.2021):

  • Land NRW: 24,5
  • Kreis Borken: 18,0

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