22.12.2021: Impfaktion ohne Termin in Gronau

Impfaktionen des Kreis Borken

In Gronau besteht am Mitwoch, 22. Dezember, von 13 bis 19 Uhr wieder die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen. 

Weitere Termine in Gronau werden im Januar angeboten: 

  • Dienstag, 18.01.2022
  • Donnerstag, 20.01.2022

Jeweils von 13 bis 19 Uhr im Rathaus, Konrad-Adenauer-Str. 1, Gronau.

Die Terminübersicht für den Kreis Borken finden Sie hier.


Unter welchen Bedingungen können sich Niederländerinnen und Niederländer in Deutschland impfen lassen?

In Deutschland besteht eine allgemeine Impfberechtigung unter den folgenden Bedingungen:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik

Internationale Beschäftigte und Grenzgänger können demnach in der Bundesrepublik impfberechtigt sein, wenn sie durch ihre Beschäftigung in Deutschland krankenversichert sind. Dies gilt unabhängig von der Meldeadresse. 

Nachweispflicht: Schon bei Grenzübertritt müssen Einreisende einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung, oder ein negatives Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) mitführen. Für nicht geimpfte oder genesene Personen genügen in diesem Fall aber zwei Testungen pro Woche.


Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Verimpft wird der Impfstoff von Moderna. Der Impfstoff von BioNTech steht ausschießlich für unter 30-Jährige und Schwangere zur Verfügung. Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können vorab unter https://kreis-borken.de/impfunterlagen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“. Dieses Formular findet sich unter https://www.kreis-borken.de/impfunterlagen-impfbescheinigung. In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) unter www.kreis-borken.de/impfunterlagen herunterladen und ausfüllen müssen.