Medizinische Maskenpflicht auch in der Verwaltung


Derzeit sind Besuche in den Dienststellen der Verwaltung nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen und nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wer einen solchen Termin hat, muss eine medizinische Maske tragen.

Die Coronaschutzverordnung schreibt bereits seit dem 25. Januar 2021 für bestimmte Bereiche das Tragen einer medizinischen Maske vor. Dies kann eine FFP 2-Maske sein oder auch eine OP-Maske.

Das Tragen von medizinischen Masken dient dem Schutz sowohl der Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude als auch dem der städtischen Bediensteten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung tragen entsprechende Masken im Gespräch mit Besuchern. Dieser Standard muss daher in beiderseitigem Interesse gelten.

Daher werden alle Personen, die einen Termin in der Verwaltung und in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt, wie z.B. der Stadtbücherei, vereinbart haben, gebeten, eine medizinische Maske mitzubringen. In Härtefällen wird der Besucherin oder dem Besucher eine medizinische Maske zur Verfügung gestellt.

Mit dem Online-Terminservice des Rathausservices können Termin auch bequem von zu Hause oder unterwegs gebucht werden (https://termine-reservieren.de/termine/gronau).

Für alle Anliegen sind die passenden Kontaktdaten zur Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadt Gronau zu finden: Entweder über die Suchfunktion auf der Startseite oder über „Leistungen von A-Z“ oder „Unser Team“.